Zusammengefasst gilt Folgendes: Beiträge sind ein Prozentwert (der Beitragssatz) von einer Beitragsbemessungsgrundlage (im Regelfall das Arbeitsentgelt oder das Arbeitseinkommen), die nur bis zu einer bestimmten Grenze (der Beitragsbemessungsgrenze) erhoben werden. Diesen kompliziert klingenden Satz wollen wir nun erläutern.

In der Rentenversicherung werden die Beiträge bundesweit nach einem einheitlichen berechnet. Es gibt keine Unterschiede in der Höhe des Beitragssatzes nach Versicherungsrisiken, zum Beispiel nach Alter, Geschlecht; Familienstand oder Gesundheitszustand des Versicherten. Der Beitragssatz wird durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung festgesetzt.

(Alle angaben ohne Gewähr)