Das Glück gehört denen, die sich selber genügen; denn alle äußeren Quellen des Glückes und Genusses sind, ihrer Natur nach, höchst unsicher, mißlich, vergänglich und dem Zufall ..."Arthur Schopenhauer"
Vor der großen Rentenreform im Jahre 1957 wurde die Gesetzliche Rentenversicherung im so genannten finanziert. Die Rentenzahlungen auf der Basis des Kapitaldeckungsverfahrens entsprachen nach allgemeiner Auffassung nicht den Vorstellungen über eine ausreichende soziale Absicherung.
Die schematischen Erhöhungen waren nicht geeignet. die individuelle und ökonomische Situation der Menschen nach Abschluss des Arbeits lebens zu sichern. Bedeutende Ziele der Rentenreformen waren:
Der Zuschuss zum Lebensunterhalt sollte in eine echte Lebensgrundlage umgewandelt werden, die den Rentenempfänger aus der Nähe des Fürsorgeempfängers in die Nachbarschaft des Lohnempfängers rückt. Wer nach Abschuss eines Arbeitslebens eine Rente erhält, hat eine Gegenleistung verdient, die seiner Lebensarbeitsleistung entspricht.
Seit der grundlegenden Rentenreform im Jahre 1957 werden die Renten im so genannten Generationenvertrag weitgehend von den Versicherten – den Beitragszahlern finanziert. Die Bildung von Rücklagenkapital ist nicht mehr vorgesehen. Man spricht daher nun vom Umlageverfahren.
(Alle angaben ohne Gewähr)
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