Das Glück gehört denen, die sich selber genügen; denn alle äußeren Quellen des Glückes und Genusses sind, ihrer Natur nach, höchst unsicher, mißlich, vergänglich und dem Zufall ..."Arthur Schopenhauer"
Zu den Ausgaben der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten leistet der Bund Zuschüsse. Diese Zuschüsse sind keine Subventionen. Sie erfüllen
besondere Entlastungs-, Ausgleichs- und Sicherungsfunktionen, die von der Allgemeinheit – also den Steuerzahlern – zu tragen sind.
Der Bund trägt so gesamtgesellschaftliche Lasten (z. B. Kriegsfolgelasten, Familienlastenausgleich, Ausbildungszeiten), die Entschädigung für die Übernahme von Lasten anderer Sozialleistungsträger (z. B. Mehrkosten für Altersrenten an Schwerbehinderte oder Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, Kosten für Anrechnung von Krankheitszeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne vergleichbare Beitragsleistung),
die Ausgaben für die Berücksichtigung besonderer Lebenslagen (z. B. besondere rentenrechtliche Bewertung der Berufsausbildungsjahre oder die Rente nach Mindesteinkommen bei niedrigem Verdienst) und zur Aufrechterhaltung der Rentenversicherung bei.
(Alle angaben ohne Gewähr)
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